Häufig gestellte Fragen
Umfang des Studiums:
Das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften umfasst 180 ECTS. Die vorgesehene Studiendauer beträgt 6 Semester.
Aufbau des Studiums:
Zu Beginn des Studiums erstellt der/die Doktorand*in eine Disposition, welche er/sie in einem Fachbereichskolloquium präsentiert. Die Disposition muss spätestens nach dem zweiten Semester beim Prüfungsreferat eingereicht werden. Die Erstellung der Disposition und deren Präsentation umfassen 12 ECTS.
Des Weiteren sind drei Module zu absolvieren, welche dem Umfang von 30 ECTS entsprechen.
Den größten Teil des Doktoratsstudiums stellt das Verfassen der Dissertation dar, was mit 130 ECTS bewertet wird.
Nach der Absolvierung der Module und der erfolgreichen Abgabe der Dissertation ist eine Dissertationsverteidigung, auch Defensio genannt, abzuhalten. Diese umfasst 8 ECTS.
Inhalt der Disposition:
Eine Disposition muss inhaltlich zwingend behandeln:
- welche Problemstellung (theoretischer Hintergrund) behandelt wird
- welche anderen Fragestellungen mit der Forschungsfrage in Verbindung stehen
- den Gang der Darstellung
- die anzuwendende Methodik
- zu welchen eigenständigen wissenschaftlichen Leistungen die Arbeit führt
- der geplante Aufbau der Arbeit
- ein Zeitplan (für das gesamte Studium)
- ein erstes Literaturverzeichnis
Weitere Informationen dazu verfügbar unter:
Der Aufbau der Module:
Das erste Modul umfasst 10 ECTS. Dabei sind zwei DissertantInnenseminare, je im Ausmaß von 5 ETCS, zu absolvieren. Die DissertantInnenseminare sind in jenem Fach zu absolvieren, in welchem die Dissertation geschrieben wird. Vor Genehmigung der Disposition kann nur ein DissertantInnenseminar absolviert werden.
Das zweite Modul umfasst die Absolvierung von zwei Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 10 ECTS. Die erste zu absolvierende Lehrveranstaltung stellt ein Seminar aus einem Grundlagenfach dar. Als Grundlagenfächer werden angesehen: Rechtsgeschichte, Römisches Recht, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsvergleichung und Wirtschaftswissenschaften. Das Grundlagenfach darf nicht mit dem Fach der Dissertation ident sein. Bei der zweiten Lehrveranstaltung handelt es sich um ein weiteres Seminar aus dem Fach der Dissertation oder einem dem Dissertationsthema nahestehenden Fach. Die beiden Lehrveranstaltungen aus dem zweiten Modul können vor der Genehmigung der Disposition absolviert werden.
Für die Absolvierung des dritten Moduls sind Sonderleistungen im Gesamtausmaß von 10 ECTS zu erbringen. Welche Leistungen als Sonderleistungen angerechnet werden, wird deskriptiv im Curriculum unter § 7 aufgelistet. Vor der Erbringung jeder einzelnen Sonderleistung ist ein Antrag zur Genehmigung der Sonderleistung beim Prüfungsreferat einzubringen. Das Formular ist verfügbar unter: https://www.plus.ac.at/rw-fakultaet/studienrichtungen-an-der-rw-fakultaet/doktoratstudien/doktorat-rechtswissenschaften/
Die Fortschrittspräsentationen:
Im Laufe des Studiums müssen mindestens drei Fortschrittspräsentationen gehalten werden. Bei diesen müssen eigenständige wissenschaftliche Leistungen aus dem Dissertationsprojekt vorgestellt werden. Bei jeder einzelnen Fortschrittspräsentation muss eine andere Fragestellung aus dem Dissertationsprojekt behandelt werden.
Die Fortschrittspräsentationen können in den DissertantInnenseminaren (Modul 1) bzw. in dem weiteren Seminar (Modul 2) gehalten werden. Des Weiteren ist es auch möglich, eine Fortschrittspräsentation in einem Fachbereichskolloquium abzuhalten. Das für die Fortschrittspräsentationen relevante Formular findet man unter: https://www.plus.ac.at/wp-content/uploads/2021/03/Formular-Doktoratsstudium-StpL17WVersionneu.pdf
Weitere Infos:
- im Curriculum (https://www.plus.ac.at/wp-content/uploads/2021/03/StPl-17W-Doktorat-RW-1.pdf)
- auf der Website: https://www.plus.ac.at/rw-fakultaet/studienrichtungen-an-der-rw-fakultaet/doktoratstudien/doktorat-rechtswissenschaften/
- durch Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsreferat der rechtswissenschaftlichen Fakultät (rw-pruefungsreferat@plus.ac.at)