STV Juridicum – Studierendenvertretung

Inskription:

Die Inskription ist die Einschreibung zu einem Studium. Dafür musst du entweder eine allgemeine Universitätsreife, etwa das Reifeprüfungszeugnis, oder eine besondere Universitätsreife, etwa die Studienberechtigungsprüfung, vorweisen und bei manchen Studien zusätzlich ein Aufnahmeverfahren absolvieren (in Recht und Wirtschaft und Rechtswissenschaften gibt es eine solche derzeit nicht, siehe dazu unter Diplomstudium Rechtswissenschaften „Gibt es eine Aufnahmeprüfung?“)

Alles Weitere zur Immatrikulation und Inskription findest du unter:

https://www.plus.ac.at/studium/studieninteressierte/wie-beginne-ich-mein-studium/

Kann ich auch im Sommer mein Studium beginnen?

Natürlich, alle Lehrveranstaltungen des ersten Semesters werden sowohl im Sommer als auch im Winter angeboten. In den späteren Semestern kann es unter Umständen zu einigen Verschiebungen können. Ich empfehle dir, bei Fragen dazu Kontakt zu uns aufzunehmen.

Was ist die STEOP?

Die Studieneingangs- und Orientierungsphase (kurz STEOP) steht zu Beginn deines Studiums. Du musst sämtliche LVen dieser Phase positiv absolvieren, um LVen des späteren Studiums belegen zu können (Ausnahmen etwa unten unter „Kann ich Lehrveranstaltungen vorziehen?“, aber auch bei den einzelnen LVen im PLUS Online, welche mit „ist innerhalb der STEOP vorziehbar“ versehen sind). Die STEOP-LVen sollen dir einen Überblick über das spätere Studium bieten und vermitteln die Grundlagen dieses Studiums. In Recht und Wirtschaft gehören „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“ und „Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts“ zur STEOP, im Diplomstudium Rechtswissenschaften sind es „Grundlagen und Methoden des Bürgerlichen Rechts“ und „Grundlagen und Methoden des öffentlichen Rechts“.

Musterstudienplan – Empfehlung oder Unsinn?

Der von der Universität empfohlene Musterstudienplan ist vor allem zu Beginn des Studiums äußerst hilfreich. Später wirst du aufgrund einzelner negativer LVen, zeitlicher Überschneidungen etc diesen jedoch meist nicht mehr einhalten können. Als grobe Übersicht ist er jedoch trotzdem praktisch, da man gut sehen kann, welche LVen inhaltlich voneinander abhängen und in einer bestimmten Reihenfolge besucht werden sollten.

Die Musterstudienpläne zu den einzelnen Studien findest du unter:

https://www.plus.ac.at/rww-fakultaet/studienrichtungen-an-der-rw-fakultaet/studienangebot/studienplaene-und-musterstudienplaene/

Zwangsexmatrikulation?

Seit der UG Novelle, welche ab 01.10.2021 in Kraft ist, musst du in deinen ersten 4 Semestern 30 ECTS absolvieren, damit du nicht exmatrikuliert wirst (zum Vergleich: Laut Musterstudienplan solltest du in diesem Zeitraum 120 ECTS absolviert haben). Falls du dieses Pensum voraussichtlich nicht schaffen solltest, dann nimm bitte schon vorab Kontakt zu uns auf. Wir versuchen dir dann, nach Möglichkeit, zu helfen.

Für welche Kurse im 1. Semester herrscht Anwesenheitspflicht?

Anwesenheitspflicht herrscht im ersten Semester für alle GK, UV und PS. Bei VOen (Je nach Studium Marketing, Organisation, Personal und Management, Einführung in die Betriebswirtschaftslehre und Einführung in die Volkswirtschaftslehre oder Einführung in die Rechtsphilosophie) musst du jedoch nicht anwesend sein.

Wie funktioniert die LV Anmeldung?

Zu deinen LVen meldest du dich im PLUS Online an. Gehe dazu auf „Mein Studium“ -> dann auf die jeweilige LV -> links auf „Zur LV-Anmeldung“ -> wähle oben das richtige Studium aus und dann auf weiter -> und manchmal dann noch in eine bestimmte Gruppe, wenn mehrere zeitgleich angeboten werden. In welcher Reihenfolge du LVen absolvieren kannst und sollst, kannst du dem Curriculum zu deinem Studium entnehmen:

Was sind Wartelisten- und Fixplatzplätze?

In einigen LV-Typen wirst du zunächst auf die Warteliste gesetzt. Wenn die Anmeldefrist vorbei ist, werden einer bestimmten Anzahl von Studierenden auf dieser Liste nach einem Reihungsverfahren, welches insbesondere den Studienfortschritt und Wartelistenplätze aus dem Vorjahr berücksichtigt, Fixplätze zugeteilt. Diese können, wie der Name schon sagt, fix an der LV teilnehmen. Falls noch jemand kurzfristig abspringt, haben aber auch Wartelistenstudierende die Chance, einen Platz zu bekommen.

Was mache ich, wenn eine LV voll ist?

Einige LV-Typen, vor allem jene mit Anwesenheitspflicht und/oder Mitarbeit, sind in ihrer Teilnehmerzahl begrenzt. Wenn eine LV voll ist, hast du drei Möglichkeiten: 1.) Es wird eine Parallel-LV angeboten, dann kannst du dich versuchen für diese anzumelden. 2.) Du kannst den Prof anschreiben und ihn bitten, dich trotzdem noch aufzunehmen, da vielleicht noch jemand anderes kurzfristig absagt. 3.) Du belegst die LV im nächsten Semester.

Wie viele Prüfungsantritte muss es für eine LV (GK, UE, VO, PS, SE) im Semester geben?

Für VO muss es grundsätzlich drei Prüfungstermine pro Semester geben, bei prüfungsimmanenten LVen (also alle anderen oben genannten muss es grundsätzlich nur einen Termin geben, die meisten Prüfer bieten jedoch zumindest zwei Termine an. Wichtig ist, dass du bei VOen 3+1 Antritte zur Prüfung hast bevor du gesperrt wirst, bei prüfungsimmanenten LVen jedoch 3+1 Mal die LV besuchen darfst, unabhängig davon wie viele Prüfungsmöglichkeiten es in einem Semester der LV gibt.

Für das Studium gesperrt? Was bedeutet das?

Grundsätzlich stehen dir für jede Prüfung im Studium drei reguläre Antritte und einen (auf Antrag zwei) kommissionellen Antritt offen. Ein kommissioneller Antritt unterscheidet sich von den regulären lediglich dadurch, dass auch ein zweiter Prüfer die Benotung begutachtet. Bei mündlichen Prüfungen sitzt dieser daher neben deinem Prüfer, bei schriftlichen Prüfungen gibt er lediglich ein zweites Gutachten ab. Solltest du deinen kommissionellen Antritt nicht bestehen, wirst du für alle Studien an deiner Universität, in denen diese LV Teil des Pflichtstudiums ist, gesperrt. An anderen Universitäten Österreichs kannst du dieses Studium jedoch nach wie vor studieren.

Prüfungsantritte, Abmeldefristen, Anmeldung Fachprüfungen, Anmeldung mündl Fachprüfungen

Kann ich RuW und Jus gleichzeitig studieren?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, aber mit nicht unwesentlichem Aufwand verbunden. Außerdem wird sich erfahrungsgemäß deine Studiendauer etwas erhöhen. Umgekehrt kannst du dir jedoch einige LVen gegenseitig anrechnen lassen (insgesamt rund 1/3 je Studium) und erhältst du eine fundierte rechtswissenschaftliche Ausbildung mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, was in der Arbeitswelt immer gerne gesehen ist.

Auslandsaufenthalt wie, wo, was?

Im Studium hast du die Möglichkeit bis zu zwei Semester im Ausland zu absolvieren. Für Erasmus solltest du dich dabei an das Büro von Prof Rainer wenden, für andere Mobilitätsprogramme an das Büro für internationale Beziehungen.

https://www.plus.ac.at/abteilung-fuer-internationale-beziehungen/buero-fuer-internationale-beziehungen/

Für die Anrechnung ist Frau Martina Ullrich vom Fakultätsbüro zuständig. Wie genau das abläuft, findest du unter:

https://www.plus.ac.at/rww-fakultaet/service-fuer-studierende/pruefungsanerkennungen/von-auslandsaufenthalten-erasmus-uae/

Was mache ich bei einer negativen Note? (FP anderer Prüfer möglich, Prüfungseinsicht – auch bei positiver Note)

Bei einer negativen Note sollte man unbedingt Einsicht in die Prüfung bei dem jeweiligen Professor oder dem zuständigen Sekretariat beantragen. Es ist jedoch auch möglich bei einer positiven Note Einsicht in die Prüfung zu beantragen.

Im Falle einer negativen Note bei einer mündlichen Diplom- bzw Fachprüfung ist es möglich ab dem nächsten Antritt einen anderen Prüfer zu wählen.

Welche Wahlfächer sind möglich?

Im Bachelorstudium Recht & Wirtschaft ist zwischen verpflichtenden Wahlmodulen und freien Wahlfächern zu unterscheiden.

Zu den verpflichtenden Wahlmodulen sieh § 5 (2) und § 6 des Curriculums für das Bachelorstudium Recht und Wirtschaft:
https://im.sbg.ac.at/pages/viewpage.action?pageId=165741160&preview=%2F165741160%2F197045541%2Fmb2021-0325-curr-b-recht-wirtschaft.pdf

Zu den freien Wahlfächern siehe § 5(4) und § 7 des Curriculums für das Bachelorstudium Recht und Wirtschaft:
https://im.sbg.ac.at/pages/viewpage.action?pageId=165741160&preview=%2F165741160%2F197045541%2Fmb2021-0325-curr-b-recht-wirtschaft.pdf

Welche Bachelorarbeiten sind zu verfassen?

Siehe hierzu § 8 des Curriculums für das Bachelorstudium Recht und Wirtschaft:
https://im.sbg.ac.at/pages/viewpage.action?pageId=165741160&preview=%2F165741160%2F197045541%2Fmb2021-0325-curr-b-recht-wirtschaft.pdf

Ist im Rahmen des Bachelorstudium ein Auslandssemester möglich?

Siehe hierzu § 9 des Curriculums für das Bachelorstudium Recht und Wirtschaft:
https://im.sbg.ac.at/pages/viewpage.action?pageId=165741160&preview=%2F165741160%2F197045541%2Fmb2021-0325-curr-b-recht-wirtschaft.pdf

Benötigt man Grundkenntnisse des Rechnungswesens?

Die Kurse sind auch ohne Vorkenntnisse des Rechnungswesens schaffbar, es wird jedoch empfohlen, das freie Wahlfach „Einführung in die Buchhaltung“ zu belegen, welches jeweils im über die Semesterferien im Wintersemester angeboten wird.

Kann man nach dem Bachelorstudium Recht und Wirtschaft Anwalt, Richter oder Notar werden?

Leider ist es derzeit noch nicht möglich mit dem Bachelorstudium Recht und Wirtschaft einen dieser klassischen Rechtsberufe zu betreiben. Hierzu müsste man das Diplomstudium Rechtswissenschaften belegen. Jedoch steht einer Karriere als Steuerberater oder Jurist in einer Rechtsabteilung einer Firma nichts entgegen.